Rechtsanwälte
Havighorst & Partner

 Fachanwaltschaft Verkehrsrecht 

 

Unfall, sofort zum Anwalt, nur der Anwalt vertritt Ihre Interessen nach einem Verkehrsunfall, ohne Interesse daran zu haben, welches Auto sie kaufen, ob Sie reparieren oder auf Totalschadenbasis abwickeln und wie lange die Reparatur dauert etc. 

(Verkehrsunfall, Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner, wobei wir besonderen Wert darauf legen, Ihre Interessen zu vertreten und für Sie die wirtschaftliche günstigste Abwicklung zu wählen. Grundsätzlich entstenen Ihnen keine Anwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und auch bei teilweisem Verschulden bleibn Sie grundsätzlich kostenfrei, wenn wir nur in Höhe Ihres Verschuldens bei der Gegenseite den Schaden geltend machen.